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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (René Heuser-Ritthoff) über die Internetseite www.envino.de oder per E-Mail schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren oder die Vermietung von Mietartikel (siehe Teil II.).

(2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen.

(3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande: Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Aufrufen der Seite "Kasse" und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt. Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal / PayPal Express, Amazon-Payments, Sofort) nutzen, werden Sie entweder in unserem Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geführt oder Sie werden zunächst auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet. Erfolgt die Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Sie zurück in unseren Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geleitet. Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück" des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche "zahlungspflichtig bestellen" erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.

(4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen annehmen können.

(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

 

§ 3 Besondere Vereinbarungen zu angebotenen Zahlungsarten

(1) SEPA-Lastschrift (Basis- und/ oder Firmenlastschrift) Bei Zahlung per SEPA-Basislastschrift oder per SEPA-Firmenlastschrift ermächtigen Sie uns durch Erteilung eines entsprechenden SEPAMandats, den Rechnungsbetrag vom angegebenen Konto einzuziehen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt innerhalb von 2-10 Tagen nach Vertragsschluss. Die Frist für die Übermittlung der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage vor dem Fälligkeitsdatum verkürzt. Sie sind verpflichtet für die ausreichende Deckung des Kontos zum Fälligkeitsdatum zu sorgen. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund Ihres Verschuldens haben Sie die anfallende Bankgebühr zu tragen.

 

§ 4 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:

a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.

c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

§ 5 Gewährleistung

(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(3) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:

a) Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:

  • für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
  • soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
  • bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
  • bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.

 

§ 6 Kundeninformationen für Verbraucher

(1) Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online – Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.

(2) Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail.

(3) Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung

Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.

(4) Preise und Zahlungsmodalitäten

(4.1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

(4.2) Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.

(4.3) Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.

(4.4) Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

(6) Lieferbedingungen

(6.1) Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.

(6.2) Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben. Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.

 

 § 7 Gewerbliche Kunden im Großhandel

(1) Allgemeines

Mit dem Erscheinen jeder neuen Preisliste verlieren alle früheren Preislisten und Angebote ihre Gültigkeit.

(2) Lieferung

Bei Abnahme von mindestens 120 Fl. auch sortiert oder einem Auftragswert von mindestens € 600,- liefern wir frei Haus innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Bei Abnahme von weniger als 120 Flaschen berechnen wir eine Frachtpauschale von € 35,-. Kleinstmengen von weniger als 60 Fl. versenden wir i.d.R. mit Paketdienst gegen Gebühr (keine Originalverpackung).

Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Werktagen. Die von uns genannten Lieferzeiten sind unverbindlich. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Sollte ein bestellter Jahrgang nicht mehr lieferbar sein, so behalten wir uns vor, einen gleichwertigen bzw. den Folgejahrgang zu liefern.

(3) Muster

Für Musterflaschen bis zu einem Flaschenpreis von 12,00€ gewähren wir einen Musterrabatt von 30% auf maximal eine Flasche pro Sorte. Weine über 12,00 € werden voll berechnet.

(4) Mängel und Schäden

Die Ware ist bei Anlieferung unbedingt auf Schäden oder Fehlmengen zu überprüfen. Festgestellte Mängel, Schäden oder Fehlmengen sind sofort bei der Anlieferung durch den Spediteur auf dem Frachtbrief zu quittieren. 

 

§ 8 Jugendschutz

(1) Beim Verkauf von Ware, die den Regelungen des Jugendschutzgesetzes (§9 JuSchG) unterfällt, gehen wir nur Vertragsbeziehungen mit Kunden ein, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben. Auf bestehende Altersbeschränkungen wird in der jeweiligen Artikelbeschreibung hingewiesen.

(2) Sie versichern mit Absenden Ihrer Bestellung, das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht zu haben und dass Ihre Angaben bezüglich Ihres Namens, Ihrer Adresse und Ihres Geburtsdatums richtig sind. Sie sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur Sie selbst oder solche von Ihnen zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte Personen, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, die Ware in Empfang nehmen.

(3) Soweit wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sind, eine Alterskontrolle vorzunehmen, weisen wir den mit der Lieferung beauftragten Logistikdienstleister an, die Lieferung nur an Personen zu übergeben, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, und sich im Zweifelsfall den Personalausweis der die Ware in Empfang nehmenden Person zur Alterskontrolle vorzeigen zu lassen.

(4) Soweit wir über das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter hinausgehend in der jeweiligen Artikelbeschreibung ausweisen, dass Sie für den Kauf der Ware das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen, gelten vorstehende Absätze 1-3 mit der Maßgabe, dass anstelle des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalters Volljährigkeit vorliegen muss.

 

II. Allgemeine Mietbedingungen

 

§ 9 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Die Allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle zwischen Herrn René Heuser-Ritthoff, Kirchhoffstr. 68A, 47475 Kamp-Lintfort (im Folgenden: Vermieter) und dem Mieter abgeschlossenen Mietverträge. Anderweitige oder von diesen allgemeinen Mietbedingungen abweichende Bedingungen des Mieters erkennt der Vermieter nicht an, es sei denn, der Vermieter hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

(2) Mieter im Sinne dieser Allgemeinen Mietbedingungen sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB).

 


§ 10 Beginn und Ende der Mietzeit

(1) Eine Mieteinheit umfasst einen Zeitraum von 3 Tagen; Sonntage und bundeseinheitliche Feiertage werden dabei nicht mitgerechnet.

(2) Die Mietzeit beginnt zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Bei vorzeitiger Übergabe der Mietsache an den Mieter beginnt die Mietzeit mit der Übergabe der Mietsache am Geschäftssitz des Vermieters oder, wenn der Mieter eine Lieferung vereinbart hat, mit der Übergabe der Mietsache an eine Transportperson oder mit Beladung des eigenen Transportmittels des Vermieters, sofern die unverzügliche Anlieferung an den Mieter veranlasst ist.

(3) Der Mieter ist verpflichtet die Mietsache am Geschäftssitz (Kirchhoffstr. 68A, 47475 Kamp-Lintfort) des Vermieters abzuholen. Ist zwischen den Parteien ausdrücklich eine Lieferung durch den Vermieter vereinbart worden, so erfolgt eine Lieferung bis zur befahrbaren Bordsteinkante.

(4) Die Mietzeit endet mit der Rückgabe der Mietsache an den Vermieter. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache dem Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zu übergeben.

(5) Wurde zwischen den Parteien kein zeitliches Ende des Mietvertrages vereinbart, ist die Kündigung des Mietvertrages gemäß § 9 dieser Mietbedingungen möglich. 

 


§ 11 Rechte und Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nur bestimmungsgemäß einzusetzen, sie ordnungsgemäß zu behandeln, sie nur an geeigneten Orten aufzustellen und die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sorgfältig zu beachten.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache selbst aufzustellen und ggf. selbst zu montieren. Eine Lieferung erfolgt immer bis zur Bordsteinkante, insofern dies nicht anders vereinbart wurde.

(3) Der Mieter ist verpflichtet, hinsichtlich der Mietsache Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen gegen Witterungseinflüsse und den Zugriff unbefugter Dritter, insbesondere gegen Diebstahl, zu treffen. Der Mieter hat die von dem Vermieter vorgeschriebenen Sicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen für einzelne Mietsachen und Komponenten zu beachten. 

(4) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter auf Verlangen den jeweiligen Einsatzort der Mietsache mitzuteilen.

(5) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Mietsache mit sämtlichen Zubehörteilen nach Ende der Mietzeit vollständig, in gereinigtem, betriebsfähigem und unbeschädigtem Zustand zu übergeben. Nur vermietete Textilien und Gläser sowie Geschirr und Besteck sind vom Vermieter zu reinigen. Bei Wachsrückständen auf den Textilien , trägt jedoch der Mieter die Kosten der Reinigung.

Die Mietsachen müssen vor Abholung geordnet und gestapelt bereitgestellt werden.

(6) Mit der Abholung der Mietsache geht die Gefahr des Untergangs, des Abhandenkommens oder der Verschlechterung der Mietsache auf den Mieter über. Soweit der Mieter Unternehmer ist, geht die Gefahr des Untergangs, des Abhandenkommens oder der Verschlechterung der Mietsache im Falle der Versendung der Mietsache bereits mit Übergabe dieser an die Transportperson auf den Mieter über.

(7) Die vorhandenen Eigentumshinweise an der Mietsache dürfen vom Mieter weder entfernt noch abgedeckt werden. Eigene Werbung und/oder Eigentumshinweise von dem Mieter dürfen nicht an der Mietsache angebracht werden.

(8) Für den Fall, dass Dritte Rechte in Form von Pfändungen oder anderen Rechten an dem Vertragsgegenstand geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich davon zu unterrichten und den Dritten über den bestehenden Mietvertrag und das Eigentum des Vermieters in Kenntnis zu setzen.

(9) Dem Mieter ist es erlaubt, die Mietsache an Dritte weiter zu vermieten. Die Weitervermietung bedarf jedoch der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Der Mieter ist im Falle der Weitervermietung dazu verpflichtet, dem weiteren Mieter die gleichen Verpflichtungen vertraglich aufzuerlegen, die dem Mieter nach diesem Vertrag selbst obliegen. Der Mieter hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der weitere Mieter die Pflichten nach diesen Mietbedingungen beachtet und einhält.

 


§ 12 Rechte und Pflichten des Vermieters

(1) Der Vermieter ist berechtigt, die Mietsache während der Mietzeit gegen eine andere, vergleichbare Mietsache, die die gleiche Größe und die vergleichbaren Leistungsmerkmale aufweist, auszutauschen, sofern die andere Mietsache zu dem beabsichtigten Mietzweck und insbesondere auch dem vertragsgemäßen Mietgebrauch genügt und keine berechtigten Interessen des Mieters entgegenstehen.

(2) Der Vermieter hat die Mietsache in einem einwandfreien und betriebsfähigen Zustand dem Mieter zu übergeben und zur Abholung bereit zu stellen oder der Transportperson zu übergeben.

(3) Die vermieteten Mietsachen weisen nicht die Brandschutzklasse B1 auf. Die Mietsachen sind somit nicht schwer entflammbar.

(4) Wird die Mietsache aus vom Mieter zu vertretenen Gründen nicht ordnungsgemäß gemäß § 3 Nr.5 dem Vermieter zurückgegeben, so ist der Vermieter berechtigt, den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache auf Kosten des Mieters wiederherzustellen. Der Mieter hat auch dann die nicht ordnungsgemäße Rückgabe zu vertreten, wenn er die Mietsache weitervermietet und die nicht ordnungsgemäße Rückgabe gemäß § 3 Nr.5 auf einem Verhalten des Weiteren Mieters beruht. Der Vermieter wird dem Mieter zuvor Gelegenheit geben, unverzüglich eine Überprüfung der Mietsache durchzuführen. Ist eine Instandsetzung der Mietsache nicht mehr möglich oder wirtschaftlich für den Vermieter unzumutbar, so ist der Mieter verpflichtet, den Zeitwert der Mietsache zum Zeitpunkt der Rückgabe dem Vermieter zu ersetzen. Ist eine professionelle Reinigung der Mietsache erforderlich, so ist der Mieter dazu verpflichtet, die zusätzlichen Kosten dem Vermieter zu erstatten. Dem Mieter bleibt nachgelassen, einen geringen Schaden des Vermieters nachzuweisen.

(5) Der Vermieter ist dazu berechtigt, die Mietsache während der Mietzeit zu besichtigen und zu untersuchen bzw. durch Dritte die vorgenannten Handlungen durchführen zu lassen.

(6) Der Vermieter ist nach Beendigung der Mietzeit berechtigt, die Mietsache jederzeit selbst beim Mieter oder sonstigen Dritten, die im Besitz der Mietsache sind, abzuholen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Mieter dem Herausgabeverlangen des Vermieters nicht nachkommt oder der Verlust oder eine Verschlechterung der Mietsache drohen. Die Kosten der Abholung trägt hierbei der Mieter. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, zum Zwecke der Abholung das Grundstück des Mieters, auf dem sich die Mietsache befindet, zu betreten und/oder mit Transportfahrzeugen zu befahren. Einer gesonderten Zustimmung des Mieters bedarf es in diesem Fall nicht.

 


§ 13 Mietzins

(1) Der Mieter hat den vereinbarten Mietpreis im Voraus ohne Abzug zu zahlen. Der Mietzins wird zwischen den Parteien vor Abschluss des Mietvertrages anhand von Tagespreisen vereinbart. 

(2) Rechnungsbeträge sind bei Abholung durch den Mieter am Geschäftssitz des Vermieters zu zahlen oder im Voraus bis spätestens einen Werktag vor Abholung zu überweisen. Bei Anlieferung durch den Vermieter ist der Rechnungsbetrag im Voraus ohne Skonto und ohne sonstige Abzüge zu zahlen. 

(3) Wird die Mietsache dem Vermieter nicht und/oder nicht vollständig im Sinne von § 3 Nr. 5 zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort übergeben, so ist der Mieter bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietsache im Sinne von § 3 Nr. 5 dazu verpflichtet, für jeden weiteren Tag den vereinbarten Tagesmietzins für die Mietsache zuzüglich eines Aufschlages in Höhe von 50 % auf den Mietzins an den Vermieter zu zahlen. Ist ein Tagesmietzins zwischen den Parteien nicht vereinbart worden, so ist der Tagesmietzins, der sich aus der jeweils gültigen Preisliste des Vermieters ergibt, maßgebend.

 

§ 14 Reinigung und Spülkosten

(1) Der Vermieter ist für die Reinigung verantwortlich. Die Kosten für die Reinigung von Geschirr, Besteck, Glas und Textilien sind durch den Mieter zu zahlen. Die Kosten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Vermieters und werden pro Mietartikel einberechnet.

(2) Geschirr, Besteck und Gläser sind von dem Mieter zu sortieren und von Essens- und Fettresten zu befreien. Sollten die Mietsachen derart verschmutzt sein, dass ein erheblicher Reinigungsaufwand von dem Vermieter zu betreiben ist, stellt der Vermieter den damit einhergehenden Mehraufwand dem Mieter zusätzlich in Rechnung. 

(3) Beschriftungen, Klebereste, Kratzer, Heftzwecken, Tackernadeln sowie sonstige Verunreinigungen und Änderungen an dem Zustand der Mietsachen gelten als Beschädigungen und werden von dem Vermieter dem Mieter entsprechend der Kosten für die Beseitigung der Beschädigungen berechnet. Das Anbringen von Klebern, Heftzwecken oder sonstigen Befestigungsmitteln ist an keiner Mietsache des Vermieters gestattet. 

(4) Textilien werden erst in der Wäscherei auf Beschädigungen und Flecken untersucht. 

(5) Die Textilien sind trocken und von Müll befreit zurückzugeben, da sonst Stockflecken entstehen können. 

 


§ 15 Verlust / Beschädigung der Mietsache

(1) Im Schadensfall hat der Mieter den Vermieter unverzüglich über den Unfallhergang, Beteiligte und das Schadensereignis zu unterrichten. Bei Diebstahl und/oder Beschädigungen durch Dritte und/oder bei Unfällen durch Dritte ist nach dem Schadenseintritt Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Der Vermieter ist hierüber schriftlich zu informieren.

(2) Bei durch den Mieter verschuldetem Verlust und/oder der Beschädigung der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes bzw. der Reparaturkosten Schadensersatz zu leisten.

 


§ 16 Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet bei Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen mit folgender Maßgabe:

a) Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in voller Schadenshöhe.

b) Jedoch immer dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt;

c) Die Haftung wegen Vorsatz, Garantie, Arglist und für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

(2) Ein Mitverschulden des Mieters ist diesem anzurechnen.

 


§ 17 Haftung des Mieters

(1) Der Mieter haftet für die von der Mietsache ausgehende Betriebsgefahr, sofern sie nicht auf einen Mangel der Mietsache zurückzuführen ist. Soweit Dritte Ersatzansprüche gegen den Vermieter geltend machen, wird der Mieter den Vermieter in Höhe der berechtigten Schadensersatzforderungen und der ggf. anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten freistellen.

(2) Wird die Mietsache vom Mieter dem Vermieter verspätet (nach dem vereinbarten Zeitpunkt) zurückgegeben, so haftet der Mieter dem Vermieter für alle hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten (z.B. Kosten einer Ersatzbeschaffung, wenn die Mietsache bereits weitervermietet war) und Schäden.


§ 18 Rücktritt vom Vertragsschluss

(1) Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist nur vor Beginn des vereinbarten Mietzeitraums gegenüber dem Vermieter möglich. Hierbei ist der Eingang beim Vermieter entscheidend. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

(2) Tritt der Mieter wirksam vom Mietvertrag zurück, so ist er dazu verpflichtet, folgende Zahlungen an den Vermieter zu leisten:

– Rücktritt durch den Mieter bis zu 12 Monate vor Mietbeginn = 25% des Auftragswertes

– Rücktritt durch den Mieter bis zu 6 Monate vor Mietbeginn = 40% des Auftragswertes

– Rücktritt durch den Mieter bis zu 3 Monate vor Mietbeginn = 50% des Auftragswertes

– Rücktritt durch den Mieter bis zu 2 Monate vor Mietbeginn = 75% des Auftragswertes

– Rücktritt durch den Mieter bis zu 1 Monat vor Mietbeginn = 90% des Auftragswertes

 

III. Kundeninformationen


§ 19 Sonstige Bestimmungen

(1) Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Regelung unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Es gilt deutsches Recht.
3. Soweit der Käufer oder Mieter Unternehmer ist, gilt ausschließlich deutsches Recht. Ist der  Käufer oder Mieter Verbraucher, so gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Mieter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

(3) Identität des Verkäufers

René Heuser-Ritthoff
Kirchhoffstr. 68A 
47475 Kamp-Lintfort
Deutschland

E-Mail: info@envino.de

(4) Alternative Streitbeilegung:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.

(5) Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I). Diese AGB und Kundeninformationen wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen des Händlerbundes erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft. Die Händlerbund Management AG garantiert für die Rechtssicherheit der Texte und haftet im Falle von Abmahnungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.haendlerbund.de/agb-service.

 

letzte Aktualisierung: 01.05.2023